Schießstand weiterhin geschlossen. Stand 11. Mai

Der Wortlaut der Veröffentlichung der Landesregierung ab dem 11. Mai 2020: (Link zur Information):

Die Schießanlagen bleiben somit weiterhin geschlossen. Wir informieren Sie/Euch.

Textauszug aus der Information der Landesregierung:

„Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Zu den Außenanlagen gehören:

  1. Offene Schießstände ohne Umschließungen. Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon-und Field-Target-Anlagen.
  2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
  3. Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 Meter Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus.“